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   VGH Hessen, 27.04.1994 - 1 UE 2110/90   

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https://dejure.org/1994,7921
VGH Hessen, 27.04.1994 - 1 UE 2110/90 (https://dejure.org/1994,7921)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.04.1994 - 1 UE 2110/90 (https://dejure.org/1994,7921)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. April 1994 - 1 UE 2110/90 (https://dejure.org/1994,7921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Erstattung der Rechtsverfolgungskosten eines Beamten aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 596
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.12.1982 - 6 C 98.80

    Sanitätsoffiziere - Berufsständische Kammer - Beitragszahlung -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1994 - 1 UE 2110/90
    Nach dem Zweck der Fürsorgepflicht kann der Dienstherr nur dann zu einem fürsorglichen Eingreifen zum Schutz des Beamten veranlaßt sein, wenn dem ehrverletzenden Angriff ein Sachverhalt zugrundeliegt, der das beamtenrechtliche Dienstverhältnis betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Dezember 1982 - 6 C 98.80 -, Buchholz 235 § 17 BBesG Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1982 - 4 S 118/80

    Schutzpflicht des Dienstherrn gegenüber einem Beamten

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1994 - 1 UE 2110/90
    Nur in Angelegenheiten, die die Rechts- und Pflichtenstellung des Beamten betreffen, ist der Dienstherr zur Ausübung eines angemessenen Schutzes verpflichtet; bei Angriffen auf die Ehre des Beamten also nur dann, wenn dienstliches Verhalten oder die dienstliche Stellung des Beamten Gegenstand des Angriffs und die Integrität der Amtsführung bzw. des Beamten als Amtsperson Ziel der Verteidigung sind (einhellige Auffassung; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. März 1982, ZBR 1983, 41 - LS - Scheerbarth/Höffken, Beamtenrecht, 5. Aufl. § 17 II d, S. 379; Schütz, Beamtenrecht, Kommentar, 5. Aufl., II C Rdnrn. 16, 18 zu § 85 LBG NW; Weimar, Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zum Schutz des Beamten gegenüber Dritten, DÖD 1964, 91, 92).
  • OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12

    Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen; eigener Anspruch eines einzelnen

    Dass der in dem Verfahren unterbreitete entscheidungserhebliche Sachverhalt zwar das beamtenrechtliche Dienstverhältnis betrifft, unterliegt keinen ernsthaften Bedenken.(vgl. hierzu allgemein VGH Kassel, Urteil vom 27.4.1994 - 1 UE 2110/90 -, NVwZ-RR 1994, 596) Das Verwaltungsgericht hat in dem angegriffenen Gerichtsbescheid auch zutreffend darauf hingewiesen, dass der Dienstherr beziehungsweise der Dienstvorgesetzte bei Vorliegen von Beleidigungen einzelfallbezogen die ihm vom Strafgesetzgeber ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit der Stellung eines Strafantrags nach § 194 Abs. 3 Satz 1 StGB prüfen muss.

    Darüber hinaus kann es die Schutzpflicht des § 45 Satz 2 BeamtStG auch angemessen erscheinen lassen, einer Beamtin oder einem Beamten im Einzelfall die Kosten einer notwendigen Rechtsverfolgung zum Schutz vor ehrverletzenden Äußerungen Dritter zu erstatten, sofern sich die Betroffenen gegen aus ihrer Sicht individuell ehrverletzende Äußerungen in einem Gerichtsverfahren zur Wehr setzen(vgl. hierzu Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Auflage 2011, § 9 Rn 40) und daran - etwa wegen des konkreten Bezugs zu ihrer amtlichen Tätigkeit - ein dienstliches Interesse besteht.(vgl. hierzu allgemein VGH Kassel, Urteil vom 27.4.1994 - 1 UE 2110/90 -, NVwZ-RR 1994, 596) Letzteres haben weder Frau S. noch Herr W. getan.

  • VG Saarlouis, 13.09.2012 - 3 K 254/12

    Klage des Dienstherrn auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen gegenüber

    Ebenso kann es zum gebotenen Schutz gehören, dass der Dienstherr dem Beamten in gerichtlichen Verfahren Unterstützung durch volle oder teilweise Übernahme der Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung gewährt.(Vgl. zu alldem nur Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Auflage, 2011, § 9, Rdnrn. 37 ff., insbes. Rdnr. 40; OVG Münster, Urteil vom 22.11.2001 - 1 A 4855/99 -, juris; VGH Kassel, Urteil vom 27.04.1994 - 1 UE 2110/90 -, NVwZ-RR 1994, 596, juris.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 1 A 4855/99

    Anspruch auf Mitteilung von Namen und Anschriften; Tätigkeit in der

    vgl. Plog/Wiedow/Lemhöfer, a.a.O., § 79 BBG Rn. 20; Urteil des Senats vom 1. Februar 1988 - 1 A 2475/86 -, DVBl. 1988, 1074 = NWVBl. 1988, 372 = NVwZ 1989, 578; Hess. VGH, Urteil vom 27. April 1994 - 1 UE 2110/90 -, NVwZ-RR 1994, 596 = RiA 1995, 194 = Schütz/Maiwald, a.a.O., ES/B III 1 Nr. 20 = ZBR 1995, 214.
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